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Urteil in den USA: FBI darf sich ungehindert in Computer von Verdächtigen hacken

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Juni 15, 2016

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Urteil in den USA: FBI darf sich ungehindert in Computer von Verdächtigen hacken

Bezirksrichter Henry Morgan begründete das Urteil damit, dass die IP-Adresse des Verdächtigen öffentlich sei. Sie werde von Internetdienstanbietern zugewiesen und sei für den Internetzugang zwingend erforderlich. Obwohl im verhandelten Kinderpornografie-Fall nur über Tor, einen Browser zur Anonymisierung des Datenverkehrs, auf die Website zugegriffen werden konnte, wird die vom Verdächtigen für den Zugriff auf den Dienst verwendete IP-Adresse nicht für vertraulich gehalten.

Laut Gericht erhielt das FBI am 20. Februar 2015 von einem erfahrenen und unabhängigen Bundesrichter die Genehmigung, eine sogenannte NIT-Software (Network Investigative Technique) auf dem Server von Playpen zu platzieren, um Daten zur Identifizierung von Aktivierungscomputern zu erhalten. Diese werden im Gerichtsbeschluss definiert als Computer „jedes Benutzers oder Administrators, der sich bei [Playpen] per Eingabe von Benutzername und Kennwort anmeldet“.  Unstrittig sei, dass das FBI die Standorte von Aktivierungscomputern vor dem NIT-Einsatz nicht ermitteln konnte.

Bezirksrichter Morgan führt in der Urteilsbegründung weiter aus, dass sich Hacking-Angriffe im vergangenen Jahrzehnt grundlegend verändert hätten und dass kein mit dem Internet verbundener Computer vor solchen Attacken sicher sei.

Die Datenschützer der US-amerikanischen Electronic Frontier Foundation sehen das Urteil als tiefen Einschnitt in die Privatsphäre.

„Sollte das Urteil Bestand haben, drohen weitreichende Konsequenzen: Per Fernzugriff könnten die Strafverfolgungsbehörden ohne Gerichtsbeschluss ungehindert Daten auf Ihrem Computer durchsuchen und sammeln – ohne hinreichenden oder sogar ohne jeglichen Verdacht“, kommentiert Mark Rumold, ein Anwalt der Nichtregierungsorganisation, in einem Blogbeitrag. „Das Urteil ist eine echte Hiobsbotschaft für den Schutz der Privatsphäre.“

Rumold geht davon aus, dass die Entscheidung des Bezirksrichters in einem Berufungsverfahren gekippt wird. Richter Morgan stellte hingegen fest, dass kein Verstoß gegen den 4. Zusatzartikel zur Verfassung der USA vorliegt, der Bürger vor staatlichen übergriffen schützen soll. Außerdem betonte er, das FBI solle zur Bekämpfung ähnlicher Fälle von Cyber-Kriminalität alle zur Verfügung stehenden Technologien nutzen dürfen.

rn

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The meaning of Bitdefender’s mascot, the Dacian Draco, a symbol that depicts a mythical animal with a wolf’s head and a dragon’s body, is “to watch” and to “guard with a sharp eye.”

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