Meta erwarten Geldstrafen von mehreren Hundert Millionen Euro. Europäische Aufsichtsbehörden werfen dem Social-Media-Riesen vor, mit seinen Nutzungsbedingungen die Verpflichtung zur Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung von Daten verletzt zu haben.
Die Data Protection Commission (DPC), Irlands Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Internet, hat den Abschluss von zwei Untersuchungen der Datenverarbeitungspraktiken bei Meta im Zusammenhang mit der Bereitstellung seiner Dienste Facebook und Instagram bekannt gegeben.
Der Entscheidung des DPC waren Beschwerden von „betroffenen Personen“ in Österreich und Belgien vorausgegangen. Sie hatten beklagt, dass Meta seinen Nutzern den Zugang zu seinen sozialen Plattformen nur nach Zustimmung zu Nutzungsbedingungen gewähre, die gleichzeitig eine Zustimmung zur Datenverarbeitung darstellten. Dadurch hätte man ihnen quasi keine Wahl gelassen.
In den Beschwerden wurde nach Angaben der DPC die Auffassung vertreten, dass Meta Ireland Nutzer faktisch dazu „zwinge“, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für verhaltensorientierte Werbung und andere personalisierte Dienste zuzustimmen, indem es die Verfügbarkeit seiner Dienste davon abhängig macht, dass die Nutzer die aktualisierten Nutzungsbedingungen akzeptieren. „Die Beschwerdeführer machten geltend, dass dies einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt.“
Die DPC übermittelte seine Entscheidungsentwürfe an andere Aufsichtsbehörden in der EU. Zwar stimmten nicht alle zu, doch wurde abschließend festgestellt, dass Meta tatsächlich „gegen seine Transparenzverpflichtungen verstoßen hat“.
Die Entscheidung des DPC enthält Feststellungen, dass die Verarbeitung der Nutzerdaten durch Meta im vermeintlichen Vertrauen auf den „Vertrag“, der das Unternehmen und die Nutzer durch die Schaltfläche „Ich stimme zu“ bindet, einen Verstoß gegen Artikel 6 der DSGVO darstellt.
Angesichts eines weiteren Verstoßes gegen die DSGVO verhängte die DPC schließlich Verwaltungsstrafen in Höhe von 210 Millionen Euro (im Falle von Facebook) und 180 Millionen Euro (im Falle von Instagram) gegen Meta.
Meta hat die Entscheidung der DPC innerhalb weniger Stunden angefochten und dazu eine Erklärung abgegeben. Man sei der festen Überzeugung, dass dieses Vorgehen in Einklang mit der DSGVO stünde. Das Unternehmen brachte zudem seine Enttäuschung angesichts dieser Entscheidung zum Ausdruck und kündigte an, sowohl gegen den Inhalt der Urteile als auch gegen die Geldstrafen Berufung einzulegen.
Meta macht stattdessen fehlende Rechtssicherheit für das Problem verantwortlich und betont, dass die Debatte unter den politischen Entscheidungsträgern darüber, welche Rechtsgrundlagen in bestimmten Situationen am besten geeignet sind, noch nicht abgeschlossen ist und weiterhin vor den höchsten Gerichten der EU erörtert wird.
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