Der Messenger-Dienst Telegram soll trotz gegenteiliger Angaben auf seiner Website Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergegeben haben.
Telegram ist ein plattformübergreifender Sofortnachrichtendienst, der vor allem für seine Zurückhaltung bei der Datenerfassung und seine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) bekannt ist, sodass Nutzer ohne Sorge vor behördlicher Überwachung kommunizieren können. Das ändert sich mit diesem Bericht.
Hier ein Auszug aus dem Spiegel-Bericht, der sich auf ungenannte Quellen beruft:
Die Betreiber der Messenger-App Telegram haben – anders als bislang öffentlich dargestellt – in mehreren Fällen Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) herausgegeben. Dabei handelte es sich nach SPIEGEL-Informationen um Daten Verdächtiger aus den Bereichen Kindesmissbrauch und Terrorismus. Bei Verstößen gegen andere Straftaten sei es für deutsche Ermittler weiterhin schwierig, von Telegram Auskünfte zu erlangen, heißt es in Sicherheitskreisen.
Obwohl diese Entwicklung aus ethischer Sicht sicherlich zu begrüßen ist, steht der Bericht doch im Widerspruch zu Telegrams Beteuerungen, dass es niemals Nutzerdaten an Dritte weitergegeben hat.
„Bis zum heutigen Tag haben wir 0 Byte Nutzerdaten an Dritte weitergegeben, einschließlich aller Regierungen“, heißt es in einem Abschnitt der FAQ mit dem Titel Reagiert ihr auf Datenanfragen?
In seinen FAQ erklärt das Unternehmen zudem, warum sein Verschlüsselungsmechanismus so stark ist und was nötig wäre, damit Telegram tatsächlich Daten herausgibt:
„Um die Daten zu schützen, die nicht von der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgedeckt sind, verwendet Telegram eine verzweigte Infrastruktur. Daten aus Cloud Chats werden in mehreren Rechenzentren rund um den Globus gespeichert, die von verschiedenen juristischen Personen verteilt auf mehrere Gerichtsbarkeiten gesteuert werden. Die entsprechenden Schlüssel werden zerlegt sowie niemals an derselben Stelle wie die Daten gespeichert, die sie schützen sollen. Daher sind mehrere Gerichtsbeschlüsse aus verschiedenen Ländern erforderlich, um uns zur Herausgabe von Daten zu zwingen.“
Aus den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens geht zudem hervor, dass es bei Erhalt eines Gerichtsbeschlusses im Zusammenhang mit Terrorismus die IP-Adresse und Telefonnummer des Verdächtigen an die zuständigen Behörden weitergeben kann.
Es wird jedoch auch darin hingewiesen, dass dies bisher noch nicht vorgekommen sei. Andernfalls würde man es in den halbjährlichen Transparenzbericht aufnehmen, der unter https://t.me/transparency veröffentlicht wird.
Bisher ist es noch nicht zur Veröffentlichung eines solchen Berichts durch Telegram gekommen.
Telegram wird von einigen Regierungen, darunter Iran, China und Pakistan, blockiert. Auch in Russland war Telegram viele Jahre blockiert, bevor das Verbot 2020 aufgehoben wurde.
Stand Januar 2021 hatte der Dienst mehr als 500 Millionen monatlich aktive Nutzer. Mit einer Milliarde Downloads (Stand: Ende August 2021) ist es die wohl am häufigsten heruntergeladene App weltweit.
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